Transporte während der Krise – worauf Sie achten müssen!

















Vielen Unternehmen ist es nicht möglich die bestellten Produkte an die Endkunden auszuliefern. Dadurch müssen diese Lieferungen – bis zum Abruf der Kunden – in den eigenen Gebäuden eingelagert werden. Zudem können sich infolge vieler geschlossener Grenzen und Häfen neue Transportwege ergeben oder auch Transportdauern verlängern, welche nicht automatisch durch die Police gedeckt sind.

Über die Warentransportversicherung sind grundsätzlich Verluste und Beschädigungen von transportierten Gütern während der gesamten Transportstrecke versichert. Indirekte Schäden wie Nutzungs- und Betriebsverluste sowie Liege- und Standgelder und andere Schäden, welche die Güter nicht unmittelbar betreffen, sind nicht versichert. Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Verzögerungen in der Ablieferung oder in der Beförderung, unabhängig von der Ursache.



Damit Ihr Versicherungsschutz bei solchen Situationen nicht gefährdet ist, möchten wir Sie gerne auf folgende Punkte hinweisen, die Sie unbedingt beachten sollten:

  • Die Transportversicherung deckt während des Transportes vorkommende Lagerungen. Transportbedingte Zwischenlagerungen sind üblicherweise mit einer Dauer von 60 Tagen versichert. Vor- und Nachlagerungen sind in aller Regel nicht automatisch versichert. Sollten Sie die Mitteilung erhalten, dass es infolge Logistikproblemen zu längeren Vor-, Zwischen- oder Nachlagerungen kommt, so informieren Sie uns bitte.
  • Die Transportpolicen sehen normalerweise neben einem Maximalbetrag pro Transportmittel auch eine Obergrenze für alle Güter vor, welche an einem Standort (z.B. Hafen) zwischengelagert werden. Durch Umbuchungen kann es zu einem Kumul sowohl in einem Hafen als auch auf einem Schiff kommen, dessen man sich nicht bewusst ist. Es lohnt sich ein Augenmerk darauf zu haben und besser im Zweifelsfall beim Spediteur nachzufragen.
  • Sofern infolge der Containerverknappung eine andere Verpackungsart gewählt wird, sollte mit uns abgeklärt werden, ob eine ordnungsgemässe Verpackung immer noch gegeben ist und nicht eine Einrede im Schadenfall durch den Versicherer geltend gemacht werden kann.
  • Zudem empfehlen wir auch zu prüfen, dass Ihre Produkte für diese längere Lagerdauer korrekt verpackt und geschützt sind. Allenfalls ist die Verpackung auch hinsichtlich längerer Transportwege und einer Zwischenlagerung zu überprüfen.
  • Ein spezielles Augenmerk ist auf verderbliche Güter zu richten, d.h. ob die Verpackung allfälligen Verzögerungen und/oder anderen Transportrouten Rechnung trägt.
  • Die Platzverhältnisse in Ihren Lagern können knapp werden. Wir empfehlen darauf zu achten, dass die Einlagerung nach wie vor den Brandschutzrichtlinien entspricht und keine Alarmsysteme behindert werden. Auch Lagerungen ausserhalb der Gebäude, bedürfen unter Umständen einer speziellen Regelung im Versicherungsvertrag.
  • Es ist auch denkbar, dass durch eine verzögerte Auslieferung die Lagerwerte ansteigen und die Versicherungssumme an Ihrem Standort überschritten wird. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn die Warenversicherungssumme angepasst werden muss.



Unsere Kundenbetreuer stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.



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