Impressum - AGB

Kontaktadresse

SRB Assekuranz Broker AG

Luggwegstrasse 9

CH-8048 Zürich

+ 41 44 497 87 87

info@srb.ch


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. SRB Assekuranz Broker AG Zürich und Vaduz –VERSICHERUNGSBROKER

Die SRB Assekuranz Broker AG (nachfolgend «SRB») ist eine ungebundene Versicherungsvermittlerunternehmung für alle Versicherungszweige. Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreuung seiner Versicherungen ein Kundenberater ernannt, welcher diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht und dessen gesamte Kundenbetreuung übernimmt. Die SRB sowie deren Kundenberater verfügen über die notwendige Registrierung zur Ausübung der Brokerdienstleistungen im Sinne der Schweizer und Liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (FINMA Vermittlerregister Nr. 10034 / FMA Nr. 10042). Die SRB ist Mitglied im Verband Schweizerischer Versicherungsbroker (Swiss Insurance Brokers Association SIBA).


2. VERTRAGSGEGENSTAND

Der Kunde beauftragt die SRB im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separatem Maklervertrag/Innenverhältnis mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Bestimmungen bilden integrierenden Bestandteil des Maklermandates/Innenverhältnis, welche nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden kann.


3. DIENSTLEISTUNGEN ALS VERSICHERUNGSBROKER

Die SRB wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen. Die SRB berät und betreut den Kunden in allen Belangen des Risk Management und Risk Engineering insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten für Risikofinanzierungslösungen, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen sowie bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen durch Unterstützung von internen Juristen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern.

Die Auskünfte der Kundenberater und Fachspezialisten der SRB beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker. Sie vermögen eine Rechts-, Kapitalanlage- oder Steuerberatung durch z. B. Anwälte, Banken, Steuerexperten oder durch allfällige Behörden im konkreten Einzelfall nicht zu ersetzen.


4. ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERUNGSBROKER IM AUSLAND

Wo dies zur Erfüllung allfälliger Aufgaben aus dem Maklervertrag/Innenverhältnis ausserhalb der Schweiz sinnvoll und notwendig erscheint, ist die SRB ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden die SRB in FL-Liechtenstein einzusetzen oder mit einem Netzwerkpartner im Ausland zusammenzuarbeiten.


5. ENTSCHÄDIGUNG

Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 wird die SRB entweder mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt oder alternativ kann auch ein Entschädigungsmodel gewählt werden. Die Details sind im Innenverhältnis umschrieben.

Für weitergehende Zusatzdienstleistungen insbesondere im Bereich des Risk Engineerings wird die SRB mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren. Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Ziffer 18 MWSTG). Die Leistungen des Risk Engineering werden inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie z.B. Versicherungssteuern übernimmt die SRB keine Haftung.


6. ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERERN

Die SRB verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz und der EU lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und regi-strierten Gemeinschafts- / Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer und Liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Die SRB betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. Die SRB erbringen in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer teilweisen Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen mit der SRB; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet die SRB den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt direkt durch den Versicherer.


7. DATENSCHUTZ, DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT

Die SRB leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Wo zur richtigen Erfüllung der Brokerdienstleistungen eine Datenübertragung ins Ausland notwendig ist, stimmt der Kunde der Übermittlung seiner Daten unter Einhaltung des Datenschutzes durch die SRB ins Ausland zu. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch die SRB mittels von Versicherern angebotenen Internetapplikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen.

Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Brokervereinbarung bearbeitet. Träger dieser Daten werden bei der SRB unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden der SRB zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Die SRB behält sich vor, Daten an beigezogene Dienstleister weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Brokerdienstleistungen erforderlich ist, insbesondere eine Weiterleitung der Daten an die Versicherer zwecks Ausschreibung bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen.


8. HAFTUNG

Die SRB erbringt ihre Dienstleistung mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte entstehenden Schaden haftet die SRB dem Kunden gegenüber nachfolgenden Grundsätzen: Die SRB sowie deren Organe und Mitarbeitende haften nur für absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen und nur für allfällige kausale Schäden, Kosten und Auslagen, die dem Kunden direkt und unmittelbar aus einer solchen absichtlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung entstehen. Eine allfällige Haftung für solche Schäden, einschliesslich sämtlicher Kosten und Auslagen, wird beschränkt auf das Zweifache der jährlichen Entschädigung für die SRB gemäss Maklermandat/Innenverhältnis, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 2’000’000. Die SRB haftet in keinem Fall für Ansprüche aufgrund absichtlichem, grobfahrlässigem oder fehlerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens des Kunden oder Dritten. Das in der Brokervereinbarung als Vertragspartei aufgeführte Unternehmen der SRB ist Anlaufstelle im Sinne von Art. 45 Abs. 1 lit. d VAG.


9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Das Maklermandat/Innenverhältnis untersteht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts schweizerischem materiellem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz des Kunden in der Schweiz zum Zeitpunkt der Klageerhebung.