Sozialversicherungen 2022 / Kennzahlen 2022


















Was beschäftigt uns aktuell im Bereich der Sozialversicherungen? Wir halten Sie hiermit auf dem Laufenden.



Sozialversicherungs-Kennzahlen 2022 / Personenversicherungs-Übersicht

  • Unseren Flyer zu den aktuellen Sozialversicherungswerten 2022 können Sie unter diesem Link herunterladen. Es gab im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen. Gerne erstellen wir für Sie ein Handout. Kommen Sie auf uns zu.


Mehr Erfahren



Homeoffice bei Grenzgängern

  • Grundsätzlich richtet sich die Sozialversicherung nach dem Arbeitsort. Grenzgänger im Homeoffice werden aktuell jedoch trotzdem weiterhin in der Schweiz sozialversichert. Doch wer zukünftig längerfristig mehr als 25% der Tätigkeit pro Jahr im Wohnstaat erbringt, kann nicht mehr in der Schweiz sozialversichert werden. Die 25%-Regel VO (EG) 883/2004 gilt nur, wenn das Freizügigkeits- oder EFTA-Übereinkommen zur Anwendung kommt. Prüfen Sie die Situation mit Grenzgängern mit einem Experten.


Betreuungsurlaub

  • Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen BSV seit dem 1. Juli 2021 Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub.


Privatanteil Geschäftsauto

  • Gemäss den Fabi-Bestimmungen erhöht sich per 1. Januar 2022 der pauschale Privatanteil auf den Anschaffungswert von 9.6% auf 10.8%. Die unentgeltlichen Arbeitskosten sind hier bereits berücksichtigt. Trotzdem können weiterhin die effektiven Fahrtkosten abgezogen werden. Dies ist administrativ jedoch aufwendiger. Hingegen könnte sich die effektive Abrechnung (0.70 pro km) je nach Länge des Arbeitswegs für die Arbeitnehmenden steuerlich günstiger auswirken.


Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

  • Um die Koordinierung der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich längerfristig sicherzustellen, haben die beiden Staaten nach dem Brexit ein Sozialversicherungsabkommen ausgehandelt. Es wird seit dem 1. November 2021 provisorisch angewendet.


Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%

  • Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr bei 1%. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.



Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.