Die Zukunft der beruflichen Vorsorge


















Die berufliche Vorsorge wird in den nächsten Jahren vor grosse Herausforderungen gestellt. Das System ist in der heutigen Form nicht mehr finanzierbar und es wird kein Weg daran vorbeiführen, das System einer Reform zu unterziehen.


Es wird alle Teilnehmer in der zweiten Säule, Vorsorgenehmer und Vorsorgeeinrichtungen betreffen.


Die SRB Assekuranz Broker AG möchte frühzeitig die Herausforderungen aktiv mit Ihnen angehen und hat aus diesem Grund das Dienstleistungsangebot im Bereich der beruflichen Vorsorge ausgebaut.


Neben der Beratung, der Unterstützung und der Ausbildung von verschiedenen Gremien wie Stiftungsräte, Vorsorgekommissionen und Personalabteilungen, analysiert unser Kompetenzzentrum BVG Ihre gegenwärtige Vorsorgelösung und sucht bei Bedarf eine neue Lösung oder optimiert die bestehende. Eine Zusammenstellung der Dienstleistungen finden Sie im folgenden Link.

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Zusätzlich werden neu personalisierte Vorsorgeanalysen angeboten.

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Diese zeigen auf, wie die Risiken Alter, Invalidität und Tod versichert sind und mit welchen Renten- und Einmalzahlungen bei Eintritt eines der erwähnten Risiken gerechnet werden kann. Basierend auf einem individuell definierten Finanzbedarf wird aufgezeigt, wie gross eine mögliche Vorsorgelücke oder Überversicherung ist.

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BVG Reform


Die Schweiz kommt nicht umhin, eine Reform der beruflichen Vorsorge anzugehen. Die Rahmenbedingungen haben sich über die letzten Jahrzehnte verändert. Das System lässt sich auf die Dauer unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht mehr weiterführen.

Obwohl der Vorschlag des Bundesrates zurückgewiesen wurde, auch wegen des unbeliebten Rentenzuschlags, der über eine Erhöhung der AHV Beiträge finanziert werden sollte, weist er die Richtung, in welche die Veränderungen gehen könnten.  

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Eine Verminderung oder sogar eine Streichung des Koordinationsabzuges und eine Änderung der Beitragsstaffelung stehen zur Diskussion.

Der Reformvorschlag des Bundesrates, welcher von den Sozialpartnern unterstützt wird, zielt darauf ab, das Niveau der Altersleistungen für Personen mit tieferen Einkommen und für Teilzeitbeschäftigte zu verbessern.

Anpassungen bringen Änderungen für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich. Insbesondere in Wirtschaftszweigen mit tiefen Lohnstrukturen und einem hohen Anteil an Teilzeitangestellten könnten die Kosten steigen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden über die weitere Entwicklung der Diskussion.


Wir unterstützen Sie gerne. Herr Martin Meili, Kompetenzzenter BVG (E-Mail martin.meili@srb.ch, Tel. 044 497 87 24) freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.