Datenschutzgesetz








   








Das Schweizer Parlament hat am 25.09.2020 die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) verabschiedet. Es ist davon auszugehen, dass dieses Gesetz nicht vor 2022 in Kraft treten wird. Wir vermitteln Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.


Obwohl das Datenschutzgesetz total revidiert worden ist, bleibt es im Grundprinzip unverändert, was die Art und Weise betrifft, wie Unternehmen ihre Personendaten bearbeiten müssen.


Was sich mit dem revidierten Gesetz ändert:

  • Es sind Inventare der Datenbearbeitung zu erstellen und zu verwalten
  • Es besteht eine Meldepflicht bei Datendiebstahl und -verlusten sowie anderen Datensicherheitsverstössen
  • Datenbearbeitungen vorzunehmen


Unternehmen, welche die aus der DSGVO bereits bekannten Anforderungen umgesetzt haben, können das Bestehende anpassen und übernehmen.


Im neuen Datenschutzgesetz ist auch die Informationspflicht erweitert. D.h., dass Unternehmen eine Datenschutzerklärung haben müssen. Darin ist zu regeln, welche Daten gesammelt und wie diese den Betroffenen zugänglich gemacht werden. Zudem muss erwähnt werden, in welchem Land die Daten bearbeitet werden (und welche gesetzlichen Bestimmungen hierfür gelten).


Zudem wurde der Bussenkatalog um einiges verschärft. Bisher konnte die Informationspflichtverletzung der Auskunfts- und Zusammenarbeitspflicht mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sanktioniert werden.


Neu können mit einer Busse bestraft werden:

  • Die Verletzung der Bestimmungen zum Datenexport
  • Die nicht konforme Beauftragung von Auftragsbearbeitern
  • Die Verletzungen der Massnahmen zur Datensicherheit


Der Verein Unternehmensdatenschutz hat einen Überblick über die Eckpunkte zur neuen Revision sowie den erforderlichen Handlungsbedarf verfasst. Obwohl ausreichend Zeit für die Umsetzung besteht, empfehlen wir, diese zeitnah an die Hand zu nehmen.


Für Fragen steht Ihnen Herr Edoardo Leusciatti, Tel. 044 497 87 40 gerne zur Verfügung.