Inside SRB - Risk Engineering

Bau














Profitieren Sie von unserer täglichen Arbeit als Berater und Auditor!


Die SRB will ihre Erfahrungen rund um die Themen

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Brandschutz
  • Arbeitshygiene
  • Maschinensicherheit

mit allen Sicherheits-Verantwortlichen teilen.

Im «Inside SRB Risk Engineering» gehen wir speziell auf Themen ein, die uns regelmässig bei Anfragen, Audits und Betriebsbegehungen oder durch geänderte Gesetze beschäftigen.


Heute zum Thema:

Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Achtung - Wichtige Information zur überarbeiteten Version 2022!


Es ist möglich, dass den Sicherheitsverantwortlichen in Ihren Betrieben, welche nicht direkt mit Baustellen und dem Baugewerbe zu tun haben, nicht bewusst ist, dass auch Sie unter gewissen Umständen die Vorschriften der neuen Bauarbeitenverordnung (BauAV) berücksichtigen müssen.

Diese Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2022.

Betroffen sind Sie, wenn Mitarbeitende von Ihnen:

  • Gelegentlich oder regelmässig auf Baustellen arbeiten.
  • Montagen oder Installationen (inkl. Instandhaltung) an und in bestehenden Gebäuden vornehmen.
  • Öfters und längere Zeit auf Leitern arbeiten.


Trifft einer oder mehrere dieser Punkte zu, ist folgendes zu berücksichtigen:

  • Vor Beginn der Arbeiten muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept in schriftlicher oder in einer anderen Form, welche den Nachweis durch Text ermöglicht, erstellt werden.
  • Der Einsatz für Arbeiten von tragbaren Leitern ist betreffend Dauer und Arbeitshöhe eingeschränkt.

Ihnen sind alle Anforderungen der BauAV bekannt und Sie haben Ihre Arbeitsabläufe bereits entsprechend angepasst? Das notwendige Dokument für ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erstellt und Ihre Mitarbeitenden geschult? So besteht kein Handlungsbedarf.

Sind Sie jedoch überrascht von diesen Anforderungen oder unsicher, ob Sie alle Vorgaben erfüllen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte, prüfen Ihre bereits getroffenen Massnahmen oder helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Weiter kann Sie das SRB Risk Engineering mit Vorlagen/Mustern für ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept unterstützen.

Wenden Sie sich dafür an unseren Risk Management-Berater:

Herr Jörg Hättenschwiler, Brandschutzfachmann VKF und Sicherheitsfachmann EKAS
E-Mail: joerg.haettenschwiler@srb.ch, Telefon 044 497 87 52